A) Einleitung
Es bestehen derzeit 2 Möglichkeiten für den Interessenten, eine 24-Stunden Betreuung des Hilfswerks in Anspruch zu nehmen:
- Das Hilfswerk vermittelt Personenbetreuerinnen aus dem Personalpool der Hilfswerk-Dienstleistungsagentur
- Das Betreuungsverhältnis bereits illegal tätiger Personenbetreuerinnen wird legalisiert und die Personenbetreuerinnen in das Personalpool der Hilfswerk-Dienstleistungsagentur aufgenommen
B) Vermittlung von Personenbetreuerinnen aus dem Personalpool der Hilfswerk-Dienstleistungsagentur
Die Gesamtkosten für Kundinnen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Einmalige Vermittlungsgebühr: € 1.050,00 für beide Personenbetreuer
- Jahresgebühr: € 182,00 / Jahr (€91,00 / Halbjahr )
- Monatliche Kosten je nach Betreuungskraft und Betreuungssituation (siehe unten)
- Verpflegung und Logis: Naturalleistung
- Angemessener Fahrtkostenersatz lt. Vereinbarung
1. Einmalige Vermittlungsgebühr
Kosten für Auswahl der Personenbetreuerinnen, für notwendige formale Schritte und Amtswege (Anmeldung, Vertragsgestaltung, etc.), Organisation des Erstbesuches sowie die Beratung und Einführung vor Ort
2. Jahresgebühr
Kosten für den laufenden Verwaltungsaufwand
3. Monatliche Kosten
Die monatlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen (jeweils für 2 PersonenbetreuerInnen, bei Vermittlung von nur 1 BetreuerIn halbieren sich die Kosten):
Kosten für | Gesamtkosten pro Monat (ohne Fahrt, Kost und Logis) | Aufschlüsselung Kosten |
Betreuungskraft für | € 2.026 | € 60,60 Bruttohonorar/Tag (€1.818/Monat) |
Betreuungskraft für | € 2.607 | € 78,30 Bruttohonorar/Tag (€2.349/Monat) |
Pflegekraft | € 2.308 | € 70 Bruttohonorar/Tag (€ 2.100/Monat) € 199 Organisationskosten |
Pflegekraft | € 2.985 | € 90,90 Bruttohonorar/Tag (2.727/Monat) |
Hauskrankenpflegestunden im Zusammenhang mit Delegation von Pflegeleistungen lt. GuKG | Werden im Rahmen der HKP vom Landesverband extra abgerechnet |
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*berechnet auf der Basis von 30 Tagen pro Monat (tatsächlicher Wert hängt von der Zahl der Tage pro Monat ab)
Der Organisationsbeitrag umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Laufende Fallbetreuung in den Hilfswerk-Dienstleistungseinrichtungen vor Ort inklusive regelmäßiger Betreuungsvisiten zu Sicherstellung der erforderlichen Qualität
- Laufende Fallbetreuung, Hilfestellung bei Problemen und Fragen in der Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH
- Delegation von Pflegetätigkeiten
- Sicherstellung von Ersatzstellungen bei Ausfall von PersonenbetreuerInnen inkl. des damit verbundenen Organisationsaufwandes
- Organisation Fahrtendienst
- Sicherstellung der Erreichbarkeit durch Einbindung in das Hilfswerk-Telefonnetz
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im Rahmen des Betreuungsverhältnisses seitens der Personenbetreuer entstehen.
4. Verpflegung und Logis
Verpflegung und Unterbringung werden von den Kunden als Sachleistung zur Verfügung gestellt.
5. Fahrtkostenersatz
Es ist ein angemessener Fahrtkostenersatz für die An- und Rückfahrt der Personenbetreuerinnen vom Herkunfts- zum Betreuungsort zu leisten. Dieser variiert nach der innerösterreichischen Fahrtstrecke.
C) Legalisierung bestehender Betreuungsverhältnisse
Es bestehen kaum Unterschiede bezüglich der Kosten:
Die Gesamtkosten für Kundinnen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Einmalige Legalisierungsgebühr: € 295,00 für beide PB
(Vermittlungsgebühr entfällt!) - Jahresgebühr: € 182,00 / Jahr
- Monatliche Kosten: siehe Tabelle oben
- Verpflegung und Logis: Sachleistung:
- Angemessener Fahrtkostenersatz: lt. Vereinbarung
Die Kosten setzen sich wie oben beschrieben zusammen. Die einmalige Legalisierungsgebühr deckt alle behördlichen Wege und formalen Schritte der Gewerbeanmeldung und Versicherungsanmeldung ab. Tritt an die Stelle einer Übernahme eine Neuvermittlung ist der Differenzbetrag bei der Vermittlungsgebühr (€ 377,50/BetreuerIn) aufzuzahlen. Abweichende Arrangements mit bestehenden Betreuungskräften können übernommen werden.
D) Förderung der 24-Stunden Betreuung von öffentlicher Hand
1. Anspruchsvoraussetzungen
- Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 3
- Bei Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 und 4 ist eine Förderung nur mit ärztlicher Bestätigung möglich. (abweichende Regelung in NÖ, ab Stufe 1 möglich)
- Einkommensgrenze von höchstens € 2.500,- monatlich (nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnungsbeihilfe)
- keine Vermögensgrenze
Der Antrag zur Förderung der 24-Stunden Betreuung sowie die Vorlage für die ärztliche Bestätigung sind im Internet zu finden.
2. Höhe der Förderungen
Für selbstständige Personenbetreuerinnen erhalten Kundinnen der 24-Stunden Betreuung eine Förderung von € 275 pro Personenbetreuerin bzw. € 550 für 2 Personenbetreuerinnen pro Monat.
3. Antragstellung
Der Antrag wird beim Bundessozialamt (NÖ: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sozialhilfe) gestellt.
4. Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt beim Betroffenen, mit Selbstbehalt bei Angehörigen steuerlich absetzbar.
E) Rechnungsfluss
1. Vermittlungsgebühr, Legalisierungsgebühr
Die Vermittlungsgebühr bzw. Legalisierungsgebühr werden nach Abschluss des Vermittlungsauftrags vom Österreichischen Hilfswerk direkt an die Kundinnen in Rechnung gestellt.
2. Jahresgebühr
Die Jahresgebühr wird erstmalig nach Abschluss des Vermittlungsauftrags, danach halbjährlich (jeweils Hälfte des Jahresbetrages) von der Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH direkt an die Kundinnen in Rechnung gestellt.
3. Monatliche Kosten
Am Ende jedes Turnus (in der Regel alle 14 Tage) stellt die Personenbetreuerin eine vom Österreichischen Hilfswerk vorgefertigte Rechnung direkt an den Kunden.
Die laufenden Kosten von 199 € sowie die Kosten für die Haftpflichtversicherung von € 9 werden von der Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH direkt an den Kunden verrechnet.
4. Gewerbeanmeldung und Wirtschaftskammermitgliedsbeitrag
Die Kosten für Gewerbeanmeldung und den Wirtschaftskammer-Mitgliedsbeitrag trägt die Personenbetreuerin selbst.
Nähere Informationen erhalten sie bei Frau Eva Keferböck, TelNr.: (0732) 77 51 11 109, Mobil: 0664 / 80765 1109, oder bei den kompetenten MitarbeiterInnen des zuständigen Familien- und Sozialzentrums.
Zuständige Ansprechpersonen nach Bezirken:
DGKS Brigitte Linkeseder: Eferding, Schärding, Freistadt, Rohrbach, Perg, Oberneukirchen, Ottensheim, Grieskirchen: 0664/807651307
Karin Kreuzer: Linz-Nord und Süd, Linz-Land: 0664/807651513
DGKS Christa Bachlechner und DGKS Christine Fuchs: Gmunden und Umgebung: 0664/807651441 bzw.
0664/807651403
DGKS Renate Zopf: Bad Ischl und Umgebung: 0664/807651213
DGKS Ingrid Scherer: Wels-Stadt, Wels-Land: 0664/807652807
DGKS Michaela Putz: Vöcklabruck: 0664/807652734
DGKS Martina Schneglberger-Pflanzl: Braunau, Ried: 0664/807652507
DGKS Anna Doppler und DGKS Ernestine Holzinger: Kirchdorf, Steyr, Steyr-Land:
0664/807653101 bzw. 0664/807653103





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